reifen ?

Fiat, Mercedes, ... und alles Weitere zum Basisfahrzeug bzw. alles Weitere, was am Basisfahrzeug dran ist oder dieses aufwertet (ALKO, Goldschmitt, Reifen, Kat ...)
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schienbein
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reifen ?

Beitrag von schienbein »

hallo, habe eine frage bzgl. reifen an unserm b 524 , 3,5 t , 215/70R15 Q 109. ... unsere entscheidung ist endgültig und unwiederruflich gefallen ... wir werden an unserm womo auf ganzjahresreifen wechseln :!:... ich habe dazu eine technisch/rechtliche frage. ... ich habe hinten auf dem womo 2 gut4 jahre alte michelin-sommerreifen, die draufbleiben sollen. ... vorne sind es 2 10 jahre alte michelin sommer-reifen, die ich gegen neue ganzjahresreifen wechseln möchte. ... ist das rechtlich möglich : vorne 2 ganzjahres und hinten 2 sommerreifen :?: :?: :?: oder :?:
Fröhliche Grüße schienbein
frajop

Re: reifen ?

Beitrag von frajop »

Hallo,
ob es rechtlich geht kann ich nicht sagen, aber ich halte dein Vorhaben nicht für sinnvoll. Wie lange willst du denn die Reifen hinten fahren? Wenn sie jetzt schon 4 Jahre alt sind, kannst du sie ja gleich mittauschen. Nach 5-6 Jahren sollte man sowieso die Reifen wechseln. Sie altern nämlich, auch wenn sie noch Profil haben. Mit 10 Jahren alten Reifen rumzufahren ist schon mutig...
Gruß
Frank
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schienbein
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Re: reifen ?

Beitrag von schienbein »

danke frajop, aber ich weiß sehr gut, was ich sinnvollerweise zu tun oder zu lassen habe ... möchte auch die näheren umstände meiner überlegung hier nicht ausbreiten. ... mich interessiert nur die rechtliche seite der von mir geschilderten reifensache und evtl. die daraus resultierenden fahreigenschaften.
Fröhliche Grüße schienbein
Waldbauer
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Re: reifen ?

Beitrag von Waldbauer »

Ich würde beim TÜV fragen, die müssen das wissen.

Gruß
Franz
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Sigi
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Re: reifen ?

Beitrag von Sigi »

Hallo schienbein,
Du kannst auf VA und HA jeweils unterschiedliche Reifenmarken und auch Sommer- / Ganzjahresreifen fahren.
Lediglich auf einer Achse müssen rechts und links gleiche Reifen verwendet werden.

Zur Frage, wie sich das Fahrverhalten dadurch ändert, kann man keine allgemeingültigen Aussagen machen.
Ich hatte auf meinem früheren WoMo (gleiches Modell wie Deines) für zwei Jahre auf VA und HA unterschiedliche Reifenmarken montiert, nachdem die Original-Vorderreifen durch Spureinstellungsfehler sehr schnell verschlissen waren.
Ich konnte keine Verschlechterung der Fahreigenschaften durch die unterschiedlichen Reifen (vorne/hinten) feststellen.

Gruß
Sigi
frajop

Re: reifen ?

Beitrag von frajop »

Hallo Schienbein, offensichtlich weisst du es nicht, sonst würdest du sowas nicht tun. Und wenn du das Thema in einem Forum adressierst must du eben mit entspr. Kommentaren rechnen.
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schienbein
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Re: reifen ?

Beitrag von schienbein »

danke , sigi und waldbauer, für eure klare ansage. :-)
Fröhliche Grüße schienbein
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johnny48
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Re: reifen ?

Beitrag von johnny48 »

schienbein hat geschrieben:danke frajop, aber ich weiß sehr gut, was ich sinnvollerweise zu tun oder zu lassen habe ... möchte auch die näheren umstände meiner überlegung hier nicht ausbreiten. ... mich interessiert nur die rechtliche seite der von mir geschilderten reifensache und evtl. die daraus resultierenden fahreigenschaften.
In dieser Frage kann ich kopfschüttelnder Weise frajop nur absolut beipflichten, zumal du nicht nur dich sondern auch unschuldige Dritte damit gefährdest. Aber offensichtlich scheinst du beratungsresistent zu sein. (Musst uns deshalb aber nicht unbedingt anbrüllen........................ :evil: )
Lieben Gruß
von johnny48
Colorado
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Re: reifen ?

Beitrag von Colorado »

Hi,
tja, so ist das nicht nur beim Thema Reifen, aber speziell da schon gerne und sehr vehement. Der eine schüttelt den Kopf. Der andere- ich z.B., nicht.

ich denke auch -wenn einer sich das so genau überlegt hat und das schon vorab rüber kommen läßt und so machen will, dann soll man ihm das nicht anrsäuern -zum einen.

Und rechtlich kenne ich es "von vielfältiger leserlicher Kentnissnahme" auch nur so, dass ""nur achsweise" die Reifen typidentiswch identisch sein müssen (das triffrt auch für Winterreifen zu, wenn sie wetterbedingt gesetzlich vonnöten sind -vorne kann ich Conti, hinten Michelin drauf haben - Hauptsache es sind Winterreifen. )

Und was das Alter angeht: sicher, Reifen altern. Und können auch vom Alter her platzen. Und 2jährige sind sicher sicherer wie 4jährige usw. Aber auch neue platzen in der Realität, ha. Und eines ist jedenfalls auch ganz sicher: gesetzlich ist soweit mir bekannt keinerlei Höchstalter vorgeschrieben. Man nimmt halt auch dabei Rücksicht auf die vielen Sonderfahrzeuge, die nur bestimmten Zwecken dienen und wenig bewegt werden wie z.B. Feuerwehr-Fahrzeuge bei einer kleinen Verbgandgemeinde, Katastophenschutz-Kfz oder Oldtimer usw. und ähnliches

Und ich vermute auch, zum Reifenalter ist viel vom Reifenhandel/Reifenindustrie zu an Gerüchten unters Volk gestreut von wegen Kasse machen. Aber in diesem Punkt gibt es gerade zum Reifenhandel selbst aber auch schöne Gerüchte. Es heisst nämlich zum Beispiel: Das er selber eine gesetzliche Regelung des Reifenhöchstalters über seine Lobbygruppen am politischen Mandatsträger vehement dahingehend verhindert, nur ja kein Höchstalter vorzuschreiben. Der Grund soll der teils ganz schön Jahre alte Lagerbestand von Neureifen verschiedener, zumal der auch nicht so gängigen Größen, im Handel sein.

Selbst wenn die schon einige Jahre alt sind, werden die nach meiner Kenntnis dem Kunden dennoch als absolut neuwertige Reifen verkauft. Und kaum sollen sie dem Kunden auf die Felge verkauft sein, soll der Reifenhändler im nächten Step dem Kunden dann aber sagen, so in 1 bis 2 jahren wären die aber dann nun bald schon zu alt. Na ja, ich habe es jetzt mal etwas überzeichnet, um eine klare Aussage dazu rüber zu bringen.

Aber genau so sehe ich es. Der Kunde wird, um viel Reifen-Reibach zu machen, nur unnötig verunsichert. Und so sehe ich auch hier das mit der Bewertung der 4 jahre alten Reifen auf die Zukunft hin gesehen. Denn zudem ist das Alter eh nur eines von verschiedenen Sicherheitskriterien.

Denn Reifen haben ein Gedächnis für schlimme begangene Fahrersünden sprich z.B. zugefügte Karkassenkschäden. Ein wenig, aber stets gepflegt und nicht überladen und mit dem richtigen Luftdruck usw normal-schonend gefahrener 10 jähriger Reifen ohne Vollbremsungsversuche und an einem Fahrzeug mit nicht total verschlissener Lenk- und Achsgeometrie kann wesentlich sicherer sein wie ein ein von einem unfähigen, rücksichtslosen Tölpel an einem völlig überladenen Kfz mit stets zu wenig Luft über jede Verkehrsinsel und jede Borsteinkante tagtäglich im spitzen Winkel geschundener Reifen. Was ich meine ist: so ""pauschal"" kann man zur Bedeutung "nur" des Reifenalters für einen Wechsel im Einzelfall eigentlich gar nicht urteilen. Es kommt immer auf ""alle"" Verschleissfaktoren an beim Reifen. So sehe ich das.
Grüsse
Zuletzt geändert von Colorado am 11.01.2012, 16:37, insgesamt 2-mal geändert.
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Johann
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Re: reifen ?

Beitrag von Johann »

Hallo Schienbein,
zu Deiner Frage nach der rechtlichen Seite habe ich die StVZO und StVO konsultiert, mit diesen Ergebnissen:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein
(1a) Luftreifen, auf die sich die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen beziehen, müssen diesen Bestimmungen entsprechen.
(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
(2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
Hier könnte Punkt 2a für Dich dann relevant sein, wenn Dein B 524 ein zul. Gesamtgewicht über 3,5 t hat. Für diese Fahrzeuge sind unterschiedliche Reifenbauarten grundsätzlich zulässig. - Allerdings gibt es ergänzend zu § 36 StVZO auch den § 2 der StVO zu beachten, sofern Du in Deutschland winterliche Straßenverhältnisse vorfindest. Dort heißt es:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html

Straßenverkehrsordnung (StVO)

§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
In Kurzform bedeutet das: Fahrzeuge der Klasse M1 (unsere Wohnmobile bis 7,5 t zGM zählen allesamt zu dieser Klasse) müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen auf allen Rädern mit Winterreifen (auch Ganzjahresreifen zählen dazu) ausgerüstet sein.

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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schienbein
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Re: reifen ?

Beitrag von schienbein »

johnny48 hat geschrieben:
schienbein hat geschrieben:danke frajop, aber ich weiß sehr gut, was ich sinnvollerweise zu tun oder zu lassen habe ... möchte auch die näheren umstände meiner überlegung hier nicht ausbreiten. ... mich interessiert nur die rechtliche seite der von mir geschilderten reifensache und evtl. die daraus resultierenden fahreigenschaften.
In dieser Frage kann ich kopfschüttelnder Weise frajop nur absolut beipflichten, zumal du nicht nur dich sondern auch unschuldige Dritte damit gefährdest. Aber offensichtlich scheinst du beratungsresistent zu sein. (Musst uns deshalb aber nicht unbedingt anbrüllen........................ :evil: )
jawohl, herr oberlehrer johnny48, vielleicht fängst du mal mit dem lesen meines eingangs-beitrages an bevor du solche töne spuckst. ... also halt den ball flach. ... :mrgreen:


@ johann u. @ colorado, danke für eure interessanten und hilfreichen beiträge . :-)
Fröhliche Grüße schienbein
frajop

Re: reifen ?

Beitrag von frajop »

@ schienbein

Du solltest deine Signatur ändern, die passt nämlich nicht zu dir!

Gruß Frank
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Re: reifen ?

Beitrag von Mobilfred »

Hallo Schienbein und Moin Leute,

jetzt mal ganz geschmeidig bleiben und gar nicht erst anfangen mit dem "Ping - Pong Spiel". Ist ja überhaupt nichts passiert und es wird auch nichts passieren. Es wurde eine ganz normale und völlig berechtigte Frage gestellt, die jeder der schon länger im Geschäft ist, nachvollziehen könnte. Es besteht im Grunde kein Anlass zur Besorgnis, dass sich bei der Umrüstung etwas zum Negativen verändern würde. Wenn wir mal mit unserer Besorgnis mit beiden Füßen auf dem Boden bleiben würden, fahren wir keine Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge auf einem Slalomkurs permanent an der Haftungsgrenze, sondern lediglich nur ein Leicht-LKW-Fahrwerk, welches je nach Basiskompenenten i.d.R. mit gemäßigten Geschwindigkeiten unterschiedlich konfortabel seinen Dienst tut, - und fertig.

Ich sehe in jedem Fall mit der m. E. weisen Entscheidung, vorne auf Ganzjahresreifen umzurüsten, einen ordentlichen Sicherheitsgewinn, gemessen am Ist-Zustand. Zum einen müssten die 10 Jahre alten Michelins wirklich langsam in den Ruhestand, einmal weil sie langsam verhärtet sind und auch vermutlich die Profiltiefe nicht mehr den persönlichen Wünschen entsprechen. Wer die üblichen Michelin - Schlappen kennt, weiß wie hart sie laufen können. Weiterhin wird in diversen Medien und Foren durchweg die Gebetsmühle von 5 - 6 Jahren Wechseldauer wiedergekäut. Wenn mich nicht alles täuscht, geht die Industrie von einer Nutzungsdauer von mindestens 8Jahren aus, wenn durch tatsächlichen Gebrauch und optischer Kontrolle keine Anhaltpunkte von vorzeitigem Verschleiß festzustellen ist. Wer also ein besonderes Sicherheitsbedürfnis hat, tauscht besser wie überall zitiert wird nach 5 - 6 Jahren. Trotzdem kann durch falsche Behandlung und wie oben durch Colorado differenziert beschrieben, durch "Reifengedächtnis" nach ein oder zwei Jahren der Exodus eintreten. Häufigste Ursachen im Womobereich sind falsche Behandlung und Überladung. Daher bevorzuge ich für mich hohe Reserven (mein Gesamtreifensatz dürfte 1.3 Tonnen mehr tragen, als das zGG des Womos, je nach Luftdruck. Bezogen auf die zul. HA-Last ist die Reserve pro Rad bei mir jedoch wesentlich geringer).

Wenn man die eigenen Nutzungsbedingungen gut einschätzen kann, würde ich auch nicht spontan 4 Jahre alte Michelins auf dem Müll schmeißen, mit dem Ziel mittelfristig mehr Reserven durch Allwetterreifen in der kalten Jahrezeit zu haben (Versicherungsfrage eingeschlossen). Schließlich gelten die Michelins nicht ohne Grund zu den Premium-Reifen, da würde ich auch locker je nach Nutzung 8 Jahre drauf fahren (und das sage ich, obwohl ich nicht unbedingt ein Freund dieser legendären Reifen bin). Schienbein hat sie sogar 10 Jahre im Griff gehabt, mit besonderer Beobachtung wie ich es bei ihm vermute, --Hochachtung. Auch wenn die Winter-Versicherungsfrage (je nach Nutzungsbedingungen) mit vorne "Allwetter" und hinten "Sommer" zur Zeit noch nicht ganz gelöst ist, schlechter als vorher wäre eine solche Bestückung wohl in keinem Fall, zumal wir annehmen dürften, dass die zukünftigen Allwetterreifen nicht eine absolute Fernost-Billigmarke werden würden (M+S mit Schneeflocke wäre zumindest mein Standart).

In 2 - 4 Jahren kommt halt die 2. Achse mit "Allwetter" hinzu, und alles ist in Butter. Ich möchte hier zwar nicht provozieren, aber ich kann es mir nicht verkneifen anzumerken, dass ich aus meinen Erfahrungsgründen bevorzuge, neue Reifen vorne auf meine Fronttriebler Achsen auf zu ziehen, entgegen aller schlauen Empfehlungen der Experten in den Veröffentlichungen. Auch nach über 1,5 Mio. Kilometern ist mir in keinem Fall ein frontgetriebenes Fahrzeug hinten zuerst ausgebrochen, ohne dass ich es mit der Handbremse provoziert hatte.

So wie ich es herauslese, ist eine solche Achsbestückung rechtlich möglich (nur bei Eis- und Schneeglätte gilt die Einschränkung wie bisher wie unter den Sommerreifen, obwohl du faktisch besser gestellt bist). Unter Berücksichtigung des Einsatzzweckes mit vielleicht geringen Einschränkungen, finde ich die Umrüstung schrittweise, aus genannten Gründen, für einen sinnvollen Schachzug, gratuliere Schienbein.

Auf ein Wiedersehen,
Gruß Mobilfred
Zuletzt geändert von Mobilfred am 12.01.2012, 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: reifen ?

Beitrag von schienbein »

danke mobilfred für deinen ausführlichen beitrag ... du hast die situation , weil du immer ein aufmerksamer leser bist, richtig erkannt. ... ich schreibe dir eine pn .
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Sigi
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Re: reifen ?

Beitrag von Sigi »

Mobilfred - Du sprichst mir aus der Seele!
Danke, dass Du die Diskussion wieder auf den Erdboden / Straßenbelag heruntergeholt hast!

Sigi
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