Garantiestart

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rumtreiber
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Garantiestart

Beitrag von rumtreiber »

Hallo,
welches Datum ist maßgebend für den Beginn des Garantiezeitraumes?
Rechnungsdatum, Zulassungsdatum, Übergabedatum oder...
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Johann
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Re: Garantiestart

Beitrag von Johann »

Hallo Rumtreiber,
das kann von Hersteller zu Hersteller etwas variieren. Üblicherweise zählen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) und Garantie ab dem Datum der ersten Zulassung (bei Neufahrzeugen). Dieses Datum wird vom Hersteller bei den Garantie-Anträgen bei den Werkstätten abgefragt. Im Rechtsstreit kann es darauf hinauslaufen, dass das Datum der Abnahme und mängelfreien Übergabe (des Fahrzeugs an den Kunden) ermittelt und als Beginn der Fristen festgelegt wird.

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
hape
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Re: Garantiestart

Beitrag von hape »

Hallo rumtreiber,

Garantiebeginn ist grundsätzlich der Tag der Erstzulassung.
War bei meinem derzeitigen Fahrzeug auch so. Allerdings mußte ich damals den Tag der Erstzulassung auch FIAT mitteilen, damit FIAT weiß, wann Garantiebeginn ist. Bei FIAT steht nämlich grundsätzlich als Garantiebeginn das Datum der Auslieferung des Chassis an den Aufbauhersteller, in meinem Fall Hymer. Und das war bei mir bereits 4 Monate vor der Erstzulassung.

freundliche Grüße aus dem Sauerland

Peter
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Garfield
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Re: Garantiestart

Beitrag von Garfield »

hape hat geschrieben:Garantiebeginn ist grundsätzlich der Tag der Erstzulassung.
Dies ist in der Tat meistens so, weil normalerweise der Händler das Fahrzeug VOR der Abholung durch den Kunden (Gefahrübergang) und der Rechnungsstellung zulässt.

Sagen wir es mal ganz unkompliziert:
Garantiebeginn ist der Tag, der durch irgendein Dokument einen Gefahrübergang beschreibt. Dass kann
1. das Erstellen der Fahrzeugpapiere bei der Zulassung sein (ab jetzt seid ihr - eingeschränkt weil bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises - Eigentümer),
2. die tatsächliche Übergabe (jetzt seid ihr Besitzer)
3. die Aushändigung eines anderen Schreibens (Rechnung), das den Gefahrübergang dokumentiert.

Meist sind es nur wenige Tage unterschied zwischen den einzelnen Ereignissen - manchmal aber entscheidende. Und es kann zwischen den einzelnen Beteiligten variieren. Gegenüber dem (Hymer-)Händler sollte es der Tag der Übergabe und der Abnahme sein, gegenüber dem Fahrgestellhersteller wird es meistens der Tag der ersten Zulassung sein - es sei denn, du stellst dir nach der Übergabe das Gerät erst einmal 6 Monate auf den Hof, bevor du es zulässt (auch hier wird der Händler in meiner obigen Aufzählung Nr. 2 oder Nr. 3 wählen).

Eigentlich bzw. grundsätzlich beginnt die Garantie mit der Gefahrübergabe bzw. Ab-/Übernahme der mängelfreien Sache. Die Stationen Erstzulassung und Rechnung werden hilfsweise herangezogen, weil sie ein Datum enthalten, auf welches man sich berufen kann.
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
Franco
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Re: Garantiestart

Beitrag von Franco »

Die Frage müßte genauer definiert werden.

Bei Hymer und Alufraß (mein damaliges Problem) gilt das Fertigungsdatum.
Jedes weitere Jahr hatte Abschläge in % zur Folge.
Mein Fahrzeug war beim Kauf schon über 1 Jahr alt, somit im Schadensfall gerade 1 Jahr außerhalb der Garantie!

Mit einer geschickten Formulierung (Qualitätsrückmeldung und die sehr freundlich) waltete dann dort die Kulanz.
Bedeutet: Regel nicht verletzt, Kunde befriedigt und Zahlung (Gutschein an Händler) ohne Referenz für andere Ansprüche.

Alles eine Einzelaktion, die man selbst beeinflussen kann. Ich war zufrieden, da es kostenneutral umgesetzt wurde.
Obwohl der Gutschein (nur an Händler) viel eingeschränkt hat - aber man braucht ja immer etwas.
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Johann
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Re: Garantiestart

Beitrag von Johann »

Hallo Franco,
wir müssen zunächst klar unterscheiden zwischen
  • Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung), die im BGB gesetzlich geregelt ist. Seit geraumer Zeit beträgt die Frist 2 Jahre.
  • Garantie - sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die mit bestimmte Auflagen (z.B. Dichtigkeitsprüfungen) verbunden sein kann. So kann der Hersteller (als Garantiegeber) theoretisch auch den Zeitpunkt des Garantiebeginns willkürlich festlegen, theoretisch auch auf den Auslieferzeitpunkt an den Händler. Genaueres ist in den Garantiebedingungen des Herstellers nachzulesen.
Die damalige Aluminium-Korrosion hatte mit der HYMER-Dichtigkeitsgarantie nichts zu tun, sondern ausschließlich mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung). Und die kann nicht an ein Fertigungsdatum gebunden sein.
Etwas anderes ist es, wenn diese Korrosion außerhalb der Gewährleistungsfristen (früher 1 Jahr, heute 2 Jahre) eintritt, dann kann HYMER Schäden im Rahmen der Kulanz (eine freiwillige Leistung!) regulieren (oder auch nicht). In solchen Fällen kann der Hersteller wieder willkürliche Maßstäbe ansetzen, etwa Fertigungszeitpunkt. Letzteres wäre durchaus nachvollziehbar, wenn HYMER im Fertigungsprozess wichtige Änderungen ab Fahrzeugnummer XYZ eingeführt hat, denn danach produzierte Mobile müssten ja ohne dieses Korrosionspotential ausgeliefert worden sein. - Alles klar?

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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Sigi
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Re: Garantiestart

Beitrag von Sigi »

Johann hat geschrieben:Hallo Franco,
...
Etwas anderes ist es, wenn diese Korrosion außerhalb der Gewährleistungsfristen (früher 1 Jahr, heute 2 Jahre) eintritt, dann kann HYMER Schäden im Rahmen der Kulanz (eine freiwillige Leistung!) regulieren (oder auch nicht). In solchen Fällen kann der Hersteller wieder willkürliche Maßstäbe ansetzen ...
...
Gruß Johann
Ich kann die Bemerkung von Johann aus eigener Erfahrung nur unterstreichen: Ich hatte an meinem früheren B 524 ein "Aluminiumproblem" nach Ablauf der Garantiezeit, und HYMER war nur bereit, die Frage evtl. Kulanzleistungen zu prüfen, sofern sämtliche Kundendienste und Dichtigkeitsprüfungen(!) durchgeführt waren, obwohl der Schaden absolut überhaupt nichts mit Dichtigkeit zu tun hatte.
Also wie Johann sagte: Willkürliche Maßstäbe.

Gruß
Sigi
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Johann
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Re: Garantiestart

Beitrag von Johann »

Hallo Sigi,
das war jahrelang mein täglich Brot :!:

Gruß Johann
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Johann
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Johann
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Re: Garantiestart

Beitrag von Johann »

Hallo,
nochmals zum Thema Garantie: Dazu fallen mir einige Beispiele ein, die zeigen, wie engbegrenzten die Leistungen des Herstellers sein können, und welche Leistungen seitens des Verbrauchers dafür notwendig sind.
  • HYMER-Dichtigkeitsgarantie (Punkt 3) - Tritt der Garantiefall ein, beseitigt der autorisierte HYMER-Händler die Undichtigkeit. Schlägt die Beseitigung fehl und sind dem Garantienehmer weitere Garantieleistungen des Händlers nicht zuzumuten, kann der Garantienehmer die Undichtigkeit auf Kosten des Händlers bei der HYMER AG beseitigen lassen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
    Das bedeutet, dass im Rahmen der Dichtigkeitsgarantie nur die Undichtigkeiten kostenlos beseitigt werden, nicht aber mögliche Folgeschäden der Undichtigkeit. Das bedeutet auch, dass durch Feuchtigkeit entstandene Schäden an Möbeln oder anderen fest mit dem Reisemobil verbundenen Bauteilen nicht im Rahmen der Dichtigkeitsgarantie behoben werden! Diese Dichtigkeitsgarantie ist nur eine Versicherung gegen Feuchtigkeitsschäden. Der weitere Versicherungsschutz bleibt nur dann erhalten, wenn die (kostenpflichtige) Dichtigkeitsprüfung fristgemäß bei einem autorisierten Händler durchgeführt und im Garantieheft auch quittiert wurde.
  • 30-jährige Garantie gegen Durchrostung (Mercedes-Benz) - Diese Herstellergarantie ist auch eine Art Versicherung. Sie hat wesentliche Fußangeln! Es muss nämlich eine Durchrostung von innen nach aussen vorliegen, nichts anderes. Also keine Anrostungsschäden, keine Rostschäden, die aussen begonnen haben.
    Und ich meine, dass diese Garantie mit einer jährlichen Inspektion bei einem MB-Vertragspartner verbunden ist. Zweck dieser Garantie ist natürlich, die Kunden an die Werkstätten zu binden. Und zum zweiten ist sie eine gut klingende Marketing-Maßnahme: 30 Jahre Garantie :!:
Gruß Johann
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