Erfahrungen mit Gas Tankflaschen

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cesarina1
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Re: Erfahrungen mit Gas Tankflaschen

Beitrag von cesarina1 »

Hallo,
leider muss ich euch als Sachkundiger G 607 mitteilen dass diese Alugas Tankflaschen keine Zulassung als Ortsfester Gastank haben, und dürfen demnach auch nicht betankt werden. Bei einem Unfall oder Schaden kann sich die Versicherung weigern Zahlungen zu leisten. Es gibt die Tankflaschen aus Stahl die eine Zulassung als Ortsfesten Gastank haben. Ich würde mir also überlegen ob ich mit den Risiko meine Anlgane betanken und auch betreiben würde. Auch eine Umschaltanlage bei einer Tankflasche und einer normalen Flasche ist nicht zulässig. Die Haftug liegt aber in beiden Fällen nicht bein Sachkundigen der die Prtüfung der Anlage vornimmt sonder beim Betreiber der Anlage. Tankflaschen mit Tankzulassung R.67.01 sind auch von der 10 Prüffrist alle 10 Jahre befreit im gegensatz zur Alu Tankflasche die nach 10 Jahren geprüft oder erneuert werden muss. Was natürlich die Verkäufer der Aluflaschen immer wieder abstreiten, die wollen ja auch verkaufen. Also beim wenn ihr euch eine Tankflasche zulegt immer auf die Zulassung R.67.01 Ortsfest achten.
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Re: Erfahrungen mit Gas Tankflaschen

Beitrag von www.reisemobil.online.cx »

Da gehen die Meinungen aber auseinander --> Link :?: und Gewicht sparen läßt sich mit der Stahlflasche auch nicht. Die Stahl-Tankflasche ist leer schon mehr als doppelt so schwer wie eine leere ALU-Flasche. Sollte der Verbraucher hier mal wieder der Dumme sein, welcher ein TÜV-Zertifikat erhält, und dann die Flasche nicht betreiben darf? Zumal bei fast allen neuen Reisemobilen in den Gewichtsangaben nur noch eine ALU-Flasche berücksichtigt wird. Stahlflaschen würden die meist knappe Zuladung noch weiter einschränken. Auch hier wird das Problem auf den Käufer abgewälzt.
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Heiko
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Re: Erfahrungen mit Gas Tankflaschen

Beitrag von Heiko »

Reden wir hier jetzt noch von fest eingebauten Gastanks oder von Alu-Gasflaschen.

Ich denke doch das es rechtlich 2 verschiedne Paar Schuhe sind!
Zuletzt geändert von Heiko am 31.03.2012, 14:50, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß aus Bremen,
Heiko

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cesarina1
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Re: Erfahrungen mit Gas Tankflaschen

Beitrag von cesarina1 »

Hallo, bitte meine Beitrag richtig lesen , Aluflaschen sind ja in Ordnung aber Alutankflaschen nicht. Denn man muss unterscheiden habe ich eine Flasche oder einen Tank es gibt ja auch nicht ein bisschen schwanger. Flaschen dürfen grundsätzlich nicht selbst befüllt werden.
frajop

Re: Erfahrungen mit Gas Tankflaschen

Beitrag von frajop »

hhhmmm, spannend! Die EN-Richtlinie nach der die Alugasfüllflasche geprüft wurde gilt für befüllbare, ortsveränderliche Flaschen. Sie beschreibt die Gestaltung und Konstruktion, nicht die Verwendung.

Die ECE-R 67.01 Regelung gilt für Verwendung der LPG- Gasnachrüstanlagen und Zulassung im Strassenverkehr. Hier ist die Selbstbefüllung natürlich nicht ausgeschlossen. Aber was hat eine Verbrauchsflasche im Wohnmobil mit einer Autogasanlage für den Motorbetrieb zu tun?

Wo finde ich die Zulassung R 67.01? Auf meiner Alugasflasche (nicht Tankflasche) steht nichts dergleichen, obwohl ja angeblich zugelassen!?

cesarina1, es wäre doch sinnvoll entspr. Quellenangaben aufzuführen, dass die Alutankflasche NICHT der R 67.01 entspricht.

Danke
Frank
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Sigi
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Re: Erfahrungen mit Gas Tankflaschen

Beitrag von Sigi »

Ich kann mich dieser Bitte nur dringend anschließen!
Es kann doch nicht sein, dass einem Kunden und Nicht- Fachmann durch den Hersteller der Alutankflaschen zugesichert wird, er dürfe sie bei ordnungsgemäßem Einbau als fest eingebauten Tank befüllen, während cesarina als zertifizierter Fachmann sagt, die Tankflasche habe nicht die notwendige Zulassung.
Außerdem sei der Betrieb mit Umschalteinrichtung zu normalen Flaschen verboten, während der zertifizierte Fachmann "Dakota" genau so einen Einbau (Fester Tank mit manueller Umschaltmöglichkeit auf zusätzliche Tauschflaschen) in einem anderen Forum vorstellt und anbietet.

Ich kann ja noch verstehen, dass der allbekannte Stahltankflaschen- Anbieter W. Propaganda gegen die ungeliebte Alu- Konkurrenz aus der eigenen Familie macht, aber die widersprüchlichen Aussagen zertifizierter Fachleute irritieren mich schon gewaltig. Hier möchte ich wirklich gerne mal eine konkrete Quellengabe oder Kopie eines amtlichen Dokuments sehen.

Gruß
Sigi
cesarina1
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Re: Erfahrungen mit Gas Tankflaschen

Beitrag von cesarina1 »

Hallo nach R 67.01 muss ein tank nicht mehr nach 10 jahren zur prüfung, und gilt als tank wenn ortsfest. Qellen sind TRG 380 und TRG 404 , denn Brenngastanks werden wie Treibgastanks behandelt. Auch manche Tüvs wollen z.B Brenngastanks eingetragen haben da diese fest mit dem fahrzeug verbunden sind und es dann keine rolle spielt ob man damit den motor betreibt oder einen kocher. Eine Alu tankflasche ist zum wiederholten male eine Flasche der Fa. Alugas die von einer Fachfrau umgebaut wurde und nicht als Tank zugelassen ist. Manche Tüvs kennen dies auch nicht an. Bei der Gasprüfung ist mir egal woher das Gas kommt denn dafür ist der betreiber der Anlage zuständig ich prüfe nach der gasflasche und gebe den Betreiber nur einen Hinweis.
frajop

Re: Erfahrungen mit Gas Tankflaschen

Beitrag von frajop »

Danke cesarina1 für die Erläuterungen. Glauben kann ich es aber trotzdem noch nicht. Die angeblich zugelassene Wynen Stahlflasche hat exakt die gleichen Armaturen (Füllventile, Füllstop, Fernbetankung usw.) wie die Alutankflasche. Warum sollte also die Aluflasche nicht zugelassen sein. Wynen gibt auf seiner Homepage eine Erklärung, warum die Stahltankflasche für Betankung im Fahrzeug zulässig sei. Alle Punkte treffen exakt auch auf die Aluflasche zu. Wynen spricht übrigens auch nur von TANKFLASCHE, nicht von einem Tank. Somit wäre sie nach deiner Erklärung auch nicht zulässig. Wynen gibt auch keinerlei Hinweise nach welcher Richtlinie die Flasche zulässig sein soll.

Nach wie vor gibt es keine Quellenangabe für die angeführten Begründungen. Kann es sein, dass es sich hier um eine reine Auslegungssache von Richtlinien handelt?

Ich habe jedenfalls bei beiden Herstellern (Stahl u. Alu )einen entsprechenden Prüfbescheid angefordert. Bin gespannt was kommt...

grüße Frank
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Sigi
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Re: Erfahrungen mit Gas Tankflaschen

Beitrag von Sigi »

Hallo,
ich habe das Thema der "Gasfachfrau" mit Bitte um Klärung vorgelegt und umgehend umfangreiche Antwort erhalten - verbunden mit dem Angebot weiterer Erläuterungen telefonisch oder persönlich.
Man hat mich zunächst nach dem Namen des angeblichen "607 Sachkundigen" gefragt, mit dem man die Sachlage gerne klarstellen würde.
Er müsse sich allerdings fragen lassen, ob er die Überschrift der UNECE 67R01 schon mal gelesen habe. Diese Regelung betrifft nämlich ausschließlich folgende Sachverhalte:
I. Genehmigung zur speziellen Ausrüstung von Kraftfahrzeugen, in deren Antriebssystem verflüssigte Gase verwendet werden,
II. Genehmigung eines Fahrzeugs, das mit der speziellen Ausrüstung für die Verwendung von verflüssigten Gasen in einem Antriebssystem ausgestattet ist, hinsichtlich des Einbaus dieser Ausrüstung.
Sie ist damit für Brenngasanlagen in Wohnmobilen überhaupt nicht relevant!

Ich bitte deshalb, hier keine weiteren Vorträge und Diskussionen über Autogasanlagen zu führen, die uns alle nur verwirren, sondern sich auf unser Thema zu konzentrieren.
Die komplette, umfangreiche Erläuterung mit zahlreichen Quellenangaben und Zitaten, die ich bekommen habe, stelle ich auf Anfrage gerne zur Verfügung - sie würde hier den Rahmen sprengen.
Gruß
Sigi
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Re: Erfahrungen mit Gas Tankflaschen

Beitrag von www.reisemobil.online.cx »

Vielen Dank Sigi,
für die Klärung des Sachverhalts !!
:-D


Danke und Gruß
Michael ( http://reisemobil.blog.de/)
cesarina1
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Re: Erfahrungen mit Gas Tankflaschen

Beitrag von cesarina1 »

Hallo, Sie könne gerne beim ZKF Informationen über den Sachverhalt einholen , sprechen sie am besten mit jemandem der die G 607 Sachkündigen Ausbildet.
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Sigi
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Re: Erfahrungen mit Gas Tankflaschen

Beitrag von Sigi »

Lieber cesarina 1,
Du hast zum Thema "was hat eine Richtlinie zum Umrüsten von Kraftfahrzeugen auf Gasantrieb (laienhafte Themenumschreibung von mir!) mit dem Befüllen einer Alutankflasche im Wohnmobil zu tun" leider immer noch nichts gesagt. Im Gegenteil zeigt Dein Hinweis auf den ZKF, dass Du immer noch auf dieser Spur bist.
Auch in Deinem zweiten Link steht absolut nichts Verwertbares zum Thema - lediglich Behauptungen angeblicher Fachleute.

Dabei ist es doch ein ganz offensichtlicher Witz, dass die fraglichen Alugasflaschen an sich zweifelsfrei zugelassen sind und auch durch Dich akzeptiert werden - ohne jede Frage, wer diese wie und wo befüllt haben mag... ...weil das ja den Gasprüfer nicht interessiert.
Nur wenn ebendiese Flasche ordnungsgemäß (wie die WYNEN- Stahltankflasche) befestigt und mit genau denselben Betankungsvorrichtungen einschl. 80%- Füllstop wie die WYNEN- Stahlflasche versehen ist, dann soll sie plötzlich nicht mehr zugelassen und abnahmefähig sein?

Wer von Euch Fachleuten setzt sich denn endlich mal mit dem Hersteller der Gastankflasche und / oder der Gasfachfrau sachlich / fachtechnisch auseinander, anstatt hier immer wieder unbelegte Behauptungen zu wiederholen und uns Laien zu verunsichern?

Gruß
Sigi
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Heiko
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Re: Erfahrungen mit Gas Tankflaschen

Beitrag von Heiko »

Danke Sigi,

auch mich hat das hier schon sehr verunsichert.
Gruß aus Bremen,
Heiko

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cesarina1
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Re: Erfahrungen mit Gas Tankflaschen

Beitrag von cesarina1 »

Hallo ,
ist ein Tank fest mit dem Fahrzeug verbunden muss dieser auch im Rahmen der Gasprüfung geprüft werden. Ein Tank müsste normaleweise auch fest an die Rohrleitung gebunden sein und nicht über einen Schlauch - bei Tankflaschen schlecht machbar. Hat nun eine Tankflasche keine Zulassung als ortsfester Tank kann sie auch nicht ins Prüfheft eingetragen werden und darf demnach auch nicht in Betrieb genommen werden. Ein ortsfester Tank wird auch gerne vom Tüv Begutachtet und müsste eigentlich in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Man kennt die probleme aus zeiten der VW Busse mit festem Tank, wenn diese nach 10 jahren abgelaufen waren und in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind gibt es keinen Tüv und es erlischt die Betriebserlaubniss des Fahrzeuges. Auch ein LPG Treibgastank muss eingetragen sein und ortsfest sein, da gibt es keine ausnahme zum Brenngastank. Der einzige unterschied ist dass beim Treibgastank aus der flüssigphase und beim Brenngastank aus der gasphase entnommen wird. Eine Infoquelle ist auch der DVFG, und schaut doch mal in euer gelbes Gasheft was da hinten bei den Prüfpunkten unter Gastank steht.
Bei nicht bestehen der Gasprüfung aus welchem Grund auch immer bedeutet dies ein erheblicher mangel und es gibt auch keine Tüv Plakette.
Es geht den Sachkundigen sowie dem Tüv nicht nur um eure Sicherheit sondern von uns allen.
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