Dachkonstruktion B514 - Nachrüstung Dachlüfter wo?

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hans-jörg
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Dachkonstruktion B514 - Nachrüstung Dachlüfter wo?

Beitrag von hans-jörg »

Hallo Zusammen!

Da ich einen Omniventlüfter an meinem B514 (Bj. 2004) nachrüsten möchte, stellen
sich mir da ein paar Fragen. Als Einbauort hab ich hinter dem original Hymer Dachfenster
(also ca. zwischen Schranktür und Badtür) vor. Ungünstig wäre natürlich wenn ich
beim sägen auf eine Verstärkung treffen würde. Hat jemand einen "Plan" über Verstärkungen
bzw. Quertraversen vom Dach oder sind beim DUAL-Pur System gar keine Verstärkungen
drin? Hab zwar "Tante Google" gefragt, bin aber auf keine Antwort gekommen.

Für Info´s, Tricks und Tipps bin ich sehr dankbar. Vielleicht hat diese Nachrüstung auch
schon jemand gemacht?

Vorab vielen Dank für die Hilfe!

Grüße

Hans-Jörg
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Heiko
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Re: Dachkonstruktion B514 - Nachrüstung Dachlüfter wo?

Beitrag von Heiko »

Hallo Hans-Jörg,

kannst du nicht eine vorhandene Dachhaube entfernen und die mit dem Lüfter einbauen.

So habe ich es bei meinen 2 Hymer gemacht. Die Öffnung musste allerdings geringfügig vergrößert werden.
Gruß aus Bremen,
Heiko

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Michael Sorgenfrey
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Re: Dachkonstruktion B514 - Nachrüstung Dachlüfter wo?

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Hans-Jörg,
eine vernünftige Antwort kann Dir nur eine Hymer-Niederlassung geben. Nett anfragen und Du bekommst sicher eine brauchbare Antwort.
Gruß Michael
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frajop

Re: Dachkonstruktion B514 - Nachrüstung Dachlüfter wo?

Beitrag von frajop »

Hallo Hans-Jörg,
bei meinem Hymer sitzt der Omniventlüfter genau an dieser Stelle. Allerdings ist mein FZ von 2011. Grundsätzlich glaube ich nicht, dass es tragende Verstärkungen im Aufbau gibt, allerdings würde ich dir auch dringend empfehlen eine Hymervertretung zu befragen.
Ich möchte den Lüfter übrigens nicht mehr missen :-)
Gruß
Frank
limnes
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Re: Dachkonstruktion B514 - Nachrüstung Dachlüfter wo?

Beitrag von limnes »

Hallo Hans-Joerg,

wie schon von den Vorrednern gesagt, vermutlich sind keine Verstrebungen im PUAL-Dach, aber genaue Information darueber bekommst du nur vom Hersteller.
Was aber im Dach mit Sicherheit eingebaut ist sind Kabelkanaele !! und zwar direkt unter der Sperrholzinnenseite mit etwa halber Staerke der Dicke des Daches.
Also bei deiner Anfrage an den Hersteller nicht nur nach etwaigen Verstrebungen fragen, sondern auch nach den Kabelkanaelen.

LG
Wolfgang
hans-jörg
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Re: Dachkonstruktion B514 - Nachrüstung Dachlüfter wo?

Beitrag von hans-jörg »

Hallo Zusammen!

Vielen Dank für die teils hilfreichen Antworten.

War jetzt bei meinem Händler und hab ein auskunftfreudigen Meister angetroffen, der
mir zu dem Einplatz geraten hat, da nichts im Dach sei! Er gab auch den HInweis, daß
bei so einem kleinen Ausschnitt ein Rahmen einsetzen nicht nötig sei, sie es aber doch
immer machen!?

Also so bald ich Zeit und Mut habe, bohre ich und säge ich mein Dach auf.........!

Wenn es drin ist, berichte ich!

Grüße

Hans-Jörg
hans-jörg
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Re: Dachkonstruktion B514 - Nachrüstung Dachlüfter wo?

Beitrag von hans-jörg »

Hallo Zusammen!

Mein Dachlüfter wurde am Samstag in ca. 3 Stunden von mir selbst eingebaut, war
überhaupt kein Problem! Keine Verstrebung oder Leitungskanal im Dach!

Hab den Fantastic Vent aus der Bucht in den USA (River&Boat) bestellt, wurde
innerhalb 2 Wochen geliefert. Kosten inclusive Zoll ca. € 300,--!! (In Deutschland
kostet gleiches Modell ca. € 600,--)

Also nächstes Mal denk ich nicht wochenlang an alles Mögliche, sondern bohre
und säge gleich!

Grüße aus Tübingen

Hans-Jörg
Michael Sorgenfrey
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Re: Dachkonstruktion B514 - Nachrüstung Dachlüfter wo?

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo hans-jörg,
im Gegensatz zur EU benötigen diese Teile in den USA keine Zulassung.
Dachluken und Fenster müssen in der EU über eine Zulassung verfügen, d. h. in der Dachluke muss sichtbar entweder die Wellenlinie mit der KBA Prüfnummer oder die e-Zulassung mit dem Land und der Prüfnummer eingeprägt sein. Die Prüfungen sind nicht preiswert und und verteuern die Ware daher entsprechend.
Streng genommen erlischt durch den Einbau einer Dachluke ohne Bauartgenehmigung (über diese dürfte die USA Dachluke im Normalfall nicht verfügen) auch die Betriebserlaubnis das Fahrzeug. Desweiteren ist die Weiterveräußerung eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis untersagt. Das ist zwar alles nur graue Theorie, aber im Falle eines Falles kann das Wissen darüber sehr hilfreich sein.
Einem Bekannten wurde ein Wohnmobil mit reichlich Gammel durch eine Undichtigkeit verkauft, diese aber leider erst nach über einem Jahr entdeckt. Anstatt auf arglistige Täuschung zu klagen (mit unsicherem Ausgang), haben wir eine Dachluke ohne Bauartzulassung entdeckt. Die Rückabwicklung zum Kaufpreis zuzüglich der Kosten für durchgeführte Wartung, Umbauten etc. verlief nach Erstellung eines Schriftssatzes mit Hinweis auf die Rechtslage problemlos. Zusätzlich bekam der Vorbesitzer wegen der Inbetriebsetzung eines Kfz oder Anhängers auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Betriebserlaubnis noch 3 Punkte in Flensburg "gutgeschrieben". Das zu zahlende Bussgeld soll nicht unerwähnt bleiben.
Gruß Michael
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frajop

Re: Dachkonstruktion B514 - Nachrüstung Dachlüfter wo?

Beitrag von frajop »

Hallo michael,
interessanter Hinweis, da denkt man bei der Schnäppchensuche erst mal nicht dran :shock:

Aber wenn es sich um das gleiche Produkt handelt, ist es doch eher wahrscheinlich, dass es die Zulassungen hat. Oder gibt es den Lüfter in verschiedenen Ausführungen? Würde mich auch mal interessieren. Mal sehen ob sich Hans-Jörg nochmal diesbez. meldet.
Gruß
Frank
Michael Sorgenfrey
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Re: Dachkonstruktion B514 - Nachrüstung Dachlüfter wo?

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo frajop,
das mit den Bauartzulassungen wird von den Herstellern sehr unterschiedlich gehandhabt. So sind z. B. bei Fahrzeugen, die für die USA vorgesehen sind, bei den Beleuchtungseinrichtungen die Prüfungen nach SAE-Norm durchgeführt worden, in Europa ist es vergleichbar das e-Zeichen. Wenn nun ein Fahrzeug nach Deutschland eingeführt wird und der Hersteller hat nicht beide Prüfungen durchlaufen, ist der Austausch sämtlicher Beleuchtungseinrichtungen erforderlich (was auch die Regel ist). Aber wie gesagt, es hängt vom Hersteller ab. Mit der Verbreitung der Beleuchtung durch LED relativiert es sich, da LED-Beleuchtungen eine höhere Leuchtkraft besitzen (dürfen) und die Zulassung für beide Kontinente einfacher ist.
Gruß Michael
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Heiko
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Re: Dachkonstruktion B514 - Nachrüstung Dachlüfter wo?

Beitrag von Heiko »

Ich finde das von Michael angeführte Beispiel etwas übertrieben.

Als Verkäufer hat man doch zunächst mal das Recht der Nachbesserung.
Also neue Dachhaube mit Zulassung rein und der Mangel der fehlenden Betriebserlaubnis ist behoben.

Das ist bei weitem günstiger als die ganzen aufgeführten Kosten.
Gruß aus Bremen,
Heiko

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Michael Sorgenfrey
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Re: Dachkonstruktion B514 - Nachrüstung Dachlüfter wo?

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Heiko,
"Einspruch Euer Ehren".
Der Gesetzgeber untersagt die Weiterveräußerung von Kraftfahrzeugen ohne Betriebserlaubnis. Somit erlischt der Anspruch des Verkäufers auf Nachbesserung, da es ein nachrangiges Recht ist. Hier greift auch nicht das berühmte "Gekauft wie gesehen". Der Verkäufer ist zur Rücknahme des Fahrzeuges und der Erstattung sämtlicher entstandener Kosten verpflichtet. Das schließt z.B. die Kosten der Anmeldung und vorübergehenden Stillegung, der noch im Kraftstoffbehälter vorhandenen Betriebsstoffe usw. ein. Sollte der Kaufpreis durch einen Kredit abgedeckt sein, hat der Käufer Anspruch auf Erstattung der angefallenden Kreditzinsen. Das ist ein "Rattenschwanz" ohne Ende und für den Verkäufer auf jeden Fall ein Verlustgeschäft gewesen. Nachdem das Fahrzeug wieder in den Besitz des Verkäufers gelangt ist, kann er die Dachluke durch eine mit Bauartgenehmigung ersetzen und darf dann das Fahrzeug veräußern.
Getreu nach dem Motto: "Gewußt wie", um einen Fehlkauf auch später noch unbeschadet (ohne eigene Kosten) loszuwerden.
In dem geschilderten Fall wäre es günstiger für den Verkäufer gewesen, auf das Angebot des Käufers hinsichtlich einer Kaufpreisminderung um 25 Prozent einzugehen. Das hätte dem Verkäufer viel Geld und Punkte in Flensburg erspart.
Gruß Michael
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Johann
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Re: Dachkonstruktion B514 - Nachrüstung Dachlüfter wo?

Beitrag von Johann »

Hallo Michael,
Respekt :!: diese Gedanken und vor allem das Wissen muss man erst einmal haben! Ahnungen reichen nicht, nur wirkliches Wissen zählt. Wenn ich mir das so ansehe, musst Du ja deutlich mehr als nur einen Crash-Kurs in Kaufrecht absolviert haben. Wenn ich künftig mal wieder mit Dir zu tun haben sollte, werde ich zuvor einen sehr guten Rechtsanwalt konsultieren :lol: :lol: :lol: Besten Dank für diese wertvollen Hinweise :!:

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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Re: Dachkonstruktion B514 - Nachrüstung Dachlüfter wo?

Beitrag von Heiko »

Danke Michael für diese kostenlose Rechtsberatung.

Da bin ich jetzt wirklich ein Stück schlauer als vorher.

Gut das zu wissen!!! :-)

Noch eine Frage: Wie ist das mit der Nutzung bzw der Nutzungsdauer.

Wie sich bei meiner Schwiegermutter gerade herausstellte, fährt sie seit 5 Jahren mit einem Hymer mit nicht zugelassenen Felgen.
2 mal TÜV hat es nicht gesehen, jetzt wurde ihr der Wagen stillgelegt. Sie hat im Moment wieder die Winterräder drauf bis sich alles geklärt hat.

Wenn man jetzt deshalb zum Verkäufer geht, muss der doch nciht den damaligen Preis zurückzahlen?
Gruß aus Bremen,
Heiko

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Re: Dachkonstruktion B514 - Nachrüstung Dachlüfter wo?

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Heiko,
die Frage der Entschädigung während der Nutzung stellt sich hier nicht. Ich mache dem vorherigen Besitzer ja kein Angebot zur Rücknahme des Fahrzeuges und dieser nimmt das Angebot gegen eine Zahlung meinerseits (Nutzungsentschädigung) an. Im vorliegenden Fall war der Verkäufer zur Rücknahme des Kaufgegenstandes auf Grund gesetzlicher Regelungen verpflichtet und bekommt auch keine Entschädigung für die Nutzung durch den Käufer.
Bezogen auf das Problem der Schwiegermutter ist es nicht mehr möglich, den Kaufpreis vom Verkäufer einzufordern. Eine Zeitspanne von 5 Jahren wird in der Rechtsprechung regelmäßig als zu lang angesehen. Auch wäre es für die Schwiegermutter sehr leicht gewesen, die Reifen- /Räderkombination durch Inaugenscheinnahme mit den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung zu vergleichen. Bei Unklarheiten ist es zumutbar, eine Fachwerkstatt oder Reifenhandel zu kontaktieren. Bei Dachluken z. B. werden derart hohe Anforderungen an eine Überprüfung der Zulässigkeit nicht gestellt, denn wer klettert schon regelmäßig auf das Dach. Es kommt eben immer auf den Einzelfall an.
Hoffentlich wurde keine Anzeige geschrieben. Dann wird die Angelegenheit teuer hinsichtlich Bußgeld, Verwaltungsgebühren und Punkten. Außerdem wird im Regelfall vor der Wiederinbetriebnahme die Vorführung des Fahrzeuges zur erweiterten HU angeordnet. Mit Glück (ich hoffe es) kommt sie aber mit einem blauen Auge davon.
Gruß Michael
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