Steuerbefreiung

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PRIVATIER
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Steuerbefreiung

Beitrag von PRIVATIER »

Moin, moin rundherum,
zum Thema "Änderung der Kfz-Steuer für Wohnmobile" fällt mir der alte Hut mit der Kfz-Steuerbefreiung wieder ein, und der gute alte Konz mit seinen "1000 Tips" dazu. Ein Tipp war nämlich so ähnlich wie: Wenn die Steuergesetze nicht auf Deine derzeitigen Lebensumstände zutreffen; vielleicht kannst Du Deine Lebensverhältnisse entsprechend ändern?!!.
Mit anderen Worten: Wer keine Probleme damit hat, sich oder seinem Lebenspartner amtlich bescheinigen zu lassen, daß seine Krankheit bzw. Behinderung mindestens 50% einer "theoretischen Erwerbsminderung" beträgt, sollte, - natürlich nur bei Vorliegen entrechender Beschwerden und Rücksprache mit seinem Hausarzt -, einen Antrag an das zuständige Versorgungsamt auf Ausstellung eines "Schwerbehindertenausweises" beantragen. Mit einem solchen und entsprechenden Eintragungen z.B. aG wie "außergewöhnlich gehbehindert" kann man sich dann mit 1 Kfz von der Steuer befreien lassen.
Ein Vorteil besteht auch darin: Sollte es beim ersten Mal mit den Prozenten und den Eintragungen noch nicht klappen: Es gibt die Möglichkeit zum Einspruch, Akteneinsicht , und jederzeitigen Verschlechterungsanträgen.
Also nicht jammern und rumquälen, sondern Flagge zeigen Ihr überlebenden der Reha-Kliniken.
Auf gute + lange Gesundheit
Privatier
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BPHennek
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Beitrag von BPHennek »

40% bekommt man an jeder "Ecke" bescheinigt, nicht aber 50%...
Ich wankte zwar bin aber nun wieder da...
Viele Grüsse vom Main!

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aci
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Beitrag von aci »

die 50% muss man(n+Frau) sich in der Tat "redlich verdienen". Danke, da hoffe ich lieber, dass ich solch einen Ausweis nicht benötige und bezahle lieber etwas mehr an Kfz-Steuer.

Gruß aci
uweerwinrobert
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Steuerermäßigung

Beitrag von uweerwinrobert »

Wer keine Probleme damit hat, sich oder seinem Lebenspartner amtlich bescheinigen zu lassen, daß seine Krankheit bzw. Behinderung mindestens 50% einer "theoretischen Erwerbsminderung" beträgt, sollte, - natürlich nur bei Vorliegen entrechender Beschwerden und Rücksprache mit seinem Hausarzt -, einen Antrag an das zuständige Versorgungsamt auf Ausstellung eines "Schwerbehindertenausweises" beantragen. Mit einem solchen und entsprechenden Eintragungen z.B. aG wie "außergewöhnlich gehbehindert" kann man sich dann mit 1 Kfz von der Steuer befreien lassen.

Hallo,

wenn ich solche Beiträge am frühen Morgen lese habe ich den Kaffee auf.
Ich habe im Laufe meines Arbeitslebens, das sind bis jetzt immerhin 45 Jahre, immer wieder Arbeitskollegen mit 50% Erwerbsminderung kennengelernt. Einem großen Teil hat man eine Behinderung nie angemerkt, sie haben jede Überstunde mitgenommen und waren stolz darauf, dass sie 6 Tage Zusatzurlaub bekommen und mit 60 ohne Abzüge in Rente gehen konnten.
Ich kenne einen Fall, da hat das ständige Jammern bei allen möglichen Ärzten dazu geführt, dass derjenige zu seinen 70% jetzt auch noch den Vermerk "AG" bekommen hat. Wenn wir gemeinsam Wandern kann er aber durchaus mithalten.
Den Behinderten Ausweis hat er immer dabei, damit er alle Vorteile nutzen kann (kostenlose Busfahrt, verringerte Eintrittspreise, Anspruch auf einen Behindertenparkplatz u.a.m.).
Auch meine Gesundheit ist schon erheblich angegriffen (Lenden- und Halswirbel sind verschlissen, Schädigung des Herzmuskels).
Ich muss mir oft genug anhören, wie blöd ich bin, da ich nicht auch einen Behindertenausweis beantrage.

Wenn eine entsprechende Behinderung von 50% vorliegt, so sollte es nicht nur auf dem Papier bescheinigt sein sondern in der Tat auch so sein.
Wer die Bescheinigung nur erwirkt um alle Vorteile zu nutzen schadet den wirklich Behinderten und allen die bis zum 65 Lebensjahr in die Sozialkassen einzahlen.
Ich gehe über eine Betriebsvereinbarung mit 63 in Rente, habe dann 47 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt und habe trotzdem noch 7,2% Rentenabzug.

Jeder sollte froh sein wenn er gesund ist, die Vergünstigungen sollte man den wirklich Kranken überlassen.

Gruß
Uwe
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BPHennek
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Beitrag von BPHennek »

Wenn eine entsprechende Behinderung von 50% vorliegt, so sollte es nicht nur auf dem Papier bescheinigt sein sondern in der Tat auch so sein.
Sonst wird man vielleicht "abgeholt"... :-D

Ich gehe ab 01.06. auch in Rente mit 63, plage mich gerde mit den Anträgen herum. Aber da bin ich doch darauf gestossen, dass es jede Menge "Vergünstigungen" für Senioren in diesem Lande immer noch gibt, z.B. halber Eintrittspreis in das Mainfränkische Museum...

Letztes Jahr bin ich schon als über 60jähriger in Polen sogar kostenlos in den Breslauer Zoo gelassen worden, für meine noch jüngere Frau habe ich voll löhnen müssen...

In England werden Medikamente an Rentner kostenlos abgegeben...
Ich wankte zwar bin aber nun wieder da...
Viele Grüsse vom Main!

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aci
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Beitrag von aci »

"In England werden Medikamente an Rentner kostenlos abgegeben..."


Wollen wir hoffen, dass wir nicht eines Tages den englischen Standart in der medizinischen Versorgung bekommen, dann Gnade uns Gott, besonders den Ruheständlern"

Gruß aci
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heulnet
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Beitrag von heulnet »

FRAGE
ich bin frührentner. muss ich mich jetzt erschiessen ?? bin ich auch sozialschmarotzer ???? duldet ihr mich noch hier ????
AUCH ICH GEHE WENN ES MEIN ZUSTAND ERLAUBT WANDERN.
ich habe mir meinen gesundheitszustand nicht aussuchen können. ich weiss aber, dass ich an diesem zustand selbst schuld bin, da ich das nicht vom arbeiten habe, sondern vom GOLFSPIELEN und zu langem liegen auf der SONNENBANK.

ehrlich gesagt, bin ich etwas enttäuscht über solche undifferenzierten aussagen.

PS meiner frau sieht man ihre krebserkrankung auch nicht an, wenn man ihr begegnet.
es wäre besser, wenn ich die klappe gehalten hätte.
Zuletzt geändert von heulnet am 09.01.2006, 16:45, insgesamt 1-mal geändert.
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BPHennek
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Beitrag von BPHennek »

Ich glaube niemand wird Deine Situation und die Gründe dafür besser beurteilen können als Du selbst!

Eine andere Stellungnahme zu Deinem Posting fällt mir nicht ein...
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heulnet
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Beitrag von heulnet »

sorry fehler beim editieren
PRIVATIER
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Beitrag von PRIVATIER »

Hallo Leute, haltet doch den Ball flach.
Natürlich betrifft es auch nur die Leute, die wirklich krank und behindert sind.
Es soll ja auch nur der Anstoß sein, sich bei Vorliegen einer entsprechenden Krankheit/Behinderung auch wirklich den Ausweis und damit die entspr. Möglichkeiten zu verschaffen.
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starlight
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Beitrag von starlight »

Bekommt man auch eine KFZ-Steuer-Ermäßigung oder gar einen Erlass :oops: :roll: , wenn man

-zufällig Kinder :-D im Alter von 9 und 12 Jahren hat,
-wegen der schulpflichtigen Kinder in der überteuerten und absolut überlaufenen Hauptreisezeit fahren muss :lol: ,
-als Belohnung dafür für Kinder kaum oder keine Ermäßigung auf Eintritte, Skilifte usw. bekommt,
-noch jeden Tag mindestens 9 Stunden arbeiten :cry: muss,
-keine berechtigten Aussichten :-( hat, auch einmal mit 65 Jahren (sofern ich dann noch lebe) eine angemessene Versorgung zu erhalten?

Bitte liebe Versorgungsempfänger! Jammert nicht! ;-) ;-) ;-) Genießt es, dass es Euch finanziell möglich ist, sich ein WOMO zu leisten und regelmäßig damit in Urlaub zu fahren. Jedem sei es gegönnt!
Denkt :!: aber bitte auch daran, dass es eine Nachwelt gibt, die irgendwann auch nicht mehr arbeiten kann und will und auch noch (finanziell) überleben soll.
Gruß starlight

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Nur Reisen ist Leben,
wie umgekehrt das Leben Reise ist.
Jean Paul (1763 -1825)
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PHoeNix
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Beitrag von PHoeNix »

...und ab in die Quasselecke (Quasselecke ist nicht negativ!) - hier passt es besser rein!
* wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten *
PRIVATIER
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Beitrag von PRIVATIER »

@BPHennek
die Hemmschwelle der Versorgungsämter zwischen 40 und 50% scheint "gängige Praxis". Deswegen auch mein Hinweis auf Widerspruch und Verlangen von Akteneinsicht, da kann man dann schwarz auf weiß nachlesen wie einen u.a. der eigene "Hausdoc" bewertet und mit dem danach evtl. mal ein deutliches Wort sprechen.
PRIVATIER
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PRIVATIER
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Beitrag von PRIVATIER »

@heulnet
Hallo heulnet, zunächst mal alle guten Wünsche für Dich und Deine Frau.
Aber das ist doch genau das was ich meine, was spricht eigentlich gegen (falls noch nicht geschehen) einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenausweises evtl. für Deine Frau und falls notwendig -Ummeldung des Womo-kfz auf ihren Namen??
Gruß PRIVATIER
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Wilfried.M
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Antwort zur Steuerbefreiung

Beitrag von Wilfried.M »

Hallo Privatier,
Die angsprochene Steuerbefreiung ist für Schwerbehinderte mit Merkzeichen -G- ( Gehbehindert ) ab mindestens 50% gegeben.
Das Gesetz spricht sich dazu zu Kraftfahrzeugen aus, welche dem Schwerbeschädigten zur Teilnahme am aktiven Leben dienen soll .
Auch wird da von angemessen Fahrzeugen gesprochen.
Es muß demnach ein Fahrzeug sein, welches nur zur Fortbewegung des Behinderten dienen soll. Eine Hängerkupplung ist schon an solchen Fahrzeugen untersagt.
Nun mach Du Dein Anliegen dem Kfz-Steueramt klar.

Es grüß Wilfried Morgenroth mit HB 544
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